Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung


Jeder von uns könnte durch einen Unglücksfall, Krankheit oder etwa Schwäche im Alter hilflos werden, so dass wir nicht mehr in der Lage sind, selbst für uns Entscheidungen zu treffen.
Wer soll dann für mich zuständig sein und meine Post einsehen, meine finanziellen Angelegenheiten regeln oder meine Wünsche zur Art der Pflege oder ärztlichen Behandlung durchsetzen? Habe ich zu jemanden das Vertrauen, dass er für mich zu einer Fixierung oder einem Bettgitter zustimmen könnte, wenn dadurch eine Gefährdung für mich reduziert würde? Vielleicht habe ich mir schon Gedanken gemacht, ob ich bei schweren Verletzungen nur Schmerzlinderung suche oder lieber noch alle möglichen medizinischen Maßnahmen getroffen werden sollen?
Unsere Rechtsverordnung sieht Möglichkeiten vor, für diese Fälle vieles schon vorher selbst zu regeln, so dass später die jetzigen Wünsche zu berücksichtigen sind.
Welche Gestaltungsmöglichkeiten habe ich? Was ist hierbei zu beachten?
 
Dr. Irmgard Amberg, Fachanwältin für Sozialrecht und Fachanwältin für Medizinrecht wird Möglichkeiten aufzeigen, Beispiele nennen und aus der Praxis berichten. Anmeldeschluss: 18.11.23.

1 Abend, 23.11.2023
Donnerstag, 19:30 - 21:00 Uhr
1 Termin(e)
Do 23.11.2023 19:30 - 21:00 Uhr Volkshochschule, Sebastian-Kneipp-Anlage 2, 79822 Titisee-Neustadt, VHS-Seminarraum 2, 1. OG
Dr. Irmgard Amberg
232103.001TN
Vortrag: 7,00 €

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