Die vorweggenommene Erbfolge ist ein Rechtsgeschäft unter Lebenden, bei welchem ein späterer Erblasser einem oder mehreren Erben bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte zuwenden kann. Die vorweggenommene Erbfolge vermeidet die strengen Formschriften des Testaments. Die vorweggenommene Erbfolge kann steuerlich vorteilhaft sein. Der Vortrag soll eine Phantasieanregung für die Gestaltung einer vorweggenommenen Erbfolge geben. Anmeldeschluss: 09.05.24.