Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Volkshochschule Hochschwarzwald e.V. ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit § 10 Abs. 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Seite www.vhs-hochschwarzwald.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:
Der Webauftritt der Volkshochschule Hochschwarzwald e.V. ist mit den Anforderungen weitestgehend vereinbar. Der WCAG 2.1 AAA-Standard wird weitestgehend erfüllt.
Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?
- Kontextbezogene Hilfe ist noch nicht auf jeder Seite verfügbar.
- Das vhs-Programmheft als PDF-Download ist noch kein barrierefreies Dokument. Das gesamte Kursprogramm ist online zu erreichen.
Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26.05.2023 erstellt und zuletzt am 10.07.23 aktualisiert. Die Aussagen in dieser Erkärung zur Vereinbarkeit mit den Barrierefreheitsanforderungen beruhen auf einer Selbstbewertung.
Barriere melden – Feedback zur Barrierefreiheit
Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.vhs-hochschwarzwald.de können Sie uns per E-Mail melden: info@vhs-hochschwarzwald.de
Sie können uns auch per Post schreiben:
Volkshochschule Hochschwarzwald e.V.
Sebastian-Kneipp-Anlage 2
79822 Titisee-Neustadt
Durchsetzungsverfahren:
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Internetredaktion wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter "Rückmeldungen und Kontaktangaben" dieser Erklärung.
Falls die Internetredaktion nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an den Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Den Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen: Landes-Behindertenbeauftragte
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite der Stadt oder Gemeinde in Erfahrung bringen, in welcher Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.