Jeder, der etwas zu vererben hat, egal wie alt er ist, sollte ein Testament errichten und zwar gerade dann, wenn sich bei er Abfassung des Testaments noch keine Gedanken an Tod oder Sterben aufdrängen. Der Erblasser sollte in einem Testament klare und eindeutige Bestimmungen über die Verteilung des Nachlasses treffen. Testamente können in mehreren Formen errichtet werden. Der Vortrag soll einen Wegweiser für die Testamentsgestaltung geben". Jörg-Achim Schlichtholz ist Rechtsanwalt. Anmeldeschluss: 20.03.25.